Objekt-/Haushaltsbezogene Kundenkarte zur Nutzung auf den Wertstoffhöfen und Grünschnittannahmestellen
Wenn Sie bisher Grünschnitt, Altreifen, Altholzfenster, Altholzaußentüren und Altholz aus dem Außenbereich auf den Wertstoffhöfen bzw. Grünschnittannahmestellen des Landkreises abgeben wollten, haben Sie dafür eine Wertmarke benötigt, welche Sie vorher im Landratsamt erwerben mussten. Mit unserem neuen Erfassungsystem können Sie mit Ihren Abfällen zum Wertstoffhof bzw. zur Grünschnittannahmestelle kommen, der Mitarbeiter registriert dann Ihre Abfälle lediglich und Sie bestätigen die Abgabe mit Ihrer Unterschrift. Die Übergabe einer Wertmarke ist dann nicht mehr notwendig.
Mit Ihrer Jahresendabrechnung für die Abfallentsorgung, die Sie in der Regel Ende Februar/Anfang März für das vorangegangene Jahr erhalten, werden die entsprechenden Gebühren dann auf Ihrem Bescheid enthalten und entsprechend zu begleichen sein. Das bedeutet beispielhaft, dass Sie Grünschnitt, den Sie im Jahr 2025 abgeben, erst 2026 bezahlen.
Bei der Abgabe von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen müssen Sie ihre Sperrmüllkarte nicht mehr mitbringen. Es ist auch keine Wertmarke mehr notwendig in dem Fall, wenn Sie ihre Freimenge überschreiten. Unter Berücksichtigung ihrer Freimenge (1m³ pro Person) werden Ihnen dann mit dem Jahresabschlussbescheid nur die Sperrmüllmehrmengen berechnet, die Sie über Ihre Freimenge hinaus abgegeben haben.
Das neue Erfassungs- und Abrechnungssystem ist eine deutliche Erleichterung für Sie! Mit der Umsetzung erfolgt keine Erhöhung der Gebühren!
Für eine schnelle und reibungslose Annahme und fehlerfreie Abrechnung erhalten Sie Ihre persönliche Kundenkarte für Ihren Haushalt. Diese wurde an alle bereits bestehenden Haushalte im November 2024 verschickt. Diese bringen Sie bei einer Anlieferung mit, halten sie an das Erfassungsgerät des Mitarbeiters am Eingang der Annahmestelle (dieses sieht aus wie ein großes Handy) und danach kann die Eingabe der angelieferten Abfälle durch den Mitarbeiter beginnen. Zum Abschluss bestätigen Sie die Abgabe mit Ihrer Unterschrift auf dem Gerät und erhalten eine Quittung mit den entsprechenden Daten für Ihre Unterlagen. So können Sie dann die Daten mit dem Jahresendbescheid abgleichen.
Bereits erworbene Wertmarken können Sie 2025 noch nutzen. In diesem Fall erfolgt keine Registrierung über das Gerät.
Bitte gehen Sie sorgsam mit ihrer Kundenkarte um und schützen Sie diese vor missbräuchlicher Nutzung. Sollten Sie Ihre Kundenkarte verlieren, diese anderweitig abhandenkommen oder vor Ort nicht funktionieren, dann teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit. Wir werden die Kundenkarte dann deaktivieren und Ihnen eine neue zusenden.
Für Fragen steht Ihnen das Team der Abfallwirtschaft unter der 03685 / 7818-7674 gern zur Verfügung .